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Erklärung zu den wichtigsten nachteiligen Auswirkungen von Investitionsentscheidungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren (Principal Adverse Impacts) - SKAGEN AS
Zusammenfassung
SKAGEN AS (894500CA254XQAUC2437) berücksichtigen die wichtigsten negativen Auswirkungen ihrer Investitionsentscheidungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren (Principal Adverse Impacts). Die vorliegende Erklärung ist die konsolidierte Erklärung zu den wichtigsten nachteiligen Auswirkungen von Investitionsentscheidungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren der SKAGEN AS (894500CA254XQAUC2437) und umfasst die Produkte der SKAGEN SICAV.
Diese Erklärung zu den wichtigsten nachteiligen Auswirkungen von Investitionsentscheidungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren bezieht sich auf den Referenzzeitraum vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2024.
Zusammenfassung der Erklärung über die wichtigsten negativen Auswirkungen:
Als Mitglied der Storebrand Asset Management AS ("SAM"-Gruppe) verwaltet SKAGEN ein Portfolio von SKAGEN-Fonds im Auftrag von SAM. SKAGEN hat sich verpflichtet, die gruppenweite Ausschlussliste Storebrand Exclusion Standard einzuhalten, die eine umfassende Reihe von Ausschlusskriterien umfasst. Diese Ausschlusskriterien sind der erste Filter, der angewandt wird, um die prinzipiellen negativen Auswirkungen der Investitionstätigkeit der Produkte in der gesamten Gruppe zu reduzieren und zu steuern. Die Einhaltung der Ausschlusskriterien und das Management der wichtigsten nachteiligen Auswirkungen wird sowohl auf SAM- als auch auf SKAGEN-Ebene routinemäßig in Übereinstimmung mit der Storebrand Sustainable Investment Policy, den SFDR-Offenlegungen und dem SKAGEN-internen Routinebeschreibung durchgesetzt und umgesetzt. Über den Storebrand Exclusion Standard hinaus wenden die von SKAGEN verwalteten Aktienfonds während des gesamten Investitionsprozesses eine ESG-Integrationsstrategie an, die die Produkte unter die SFDR Art. 8 ("hellgrün") Berichts- und Offenlegungsanforderungen stellt. Finanziell wesentliche nachteilige Auswirkungen werden in verschiedenen Phasen des Investitionsentscheidungsprozesses als Teil unseres ESG-Integrationsprozesses, der Ausschlusskriterien und der Wesentlichkeitsmatrix berücksichtigt, gemessen und dokumentiert. Dies wird in den vierteljährlichen Screening-Kontrollen und in den ESG-Factsheets dokumentiert und in der externen Berichterstattung (SFDR Periodic Report und Annual Sustainability Report) weiter zusammengefasst.
Informationen über die wichtigsten negativen Auswirkungen der Investitionen unserer Fonds für den Referenzzeitraum vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2024 werden vorbehaltlich der Verfügbarkeit und Qualität der Daten bis zum 30. Juni 2025 gemeldet.